· Pressemitteilung

Teilnahme an Kursen nur noch mit 2G-Plus

Symbolbild CoronavirusFoto: Gerd Altmann

Aktuell gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe II der Corona-Pandemie, weshalb die Regelungen für die Teilnahme an den Kursen des Gesundheitsprogramms angepasst wurden.

Eine Teilnahme an den Angeboten des Gesundheitsprogramms ist ab sofort nur noch mit 2G-Plus möglich.

Dies bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen mit einem negativen Schnell-/PCR-Test an den Kursen teilnehmen können. Entsprechend gültige Nachweise (Impf- / Genesenstatus sowie Testergebnis) sind den Übungsleitern und Übungsleiterinnen zu Beginn des Kurstermins vorzuzeigen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, deren Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, Personen nach der Boosterimpfung sowie Genesene, deren Infektion nachweislich höchstens ein halbes Jahr alt ist.

Das vollständige Hygienekonzept des DRK Ortsverein Rastatt finden Sie hier.